Vermieter gegen Schimmel
Als Vermieter sind Sie in der Regel verantwortlich für die Beseitigung eines Schimmelbefalls in den von Ihnen vermieteten Wohnungen und Häusern.
Die Ursache für den Schimmel, nämlich Feuchtigkeit, kann dabei auf verschiedene Weise in die Mietsachen eindringen.
Entweder
liegt ein Baumangel vor, den Sie in jedem Fall zu vertreten haben, oder
ein falsches Wohnverhalten des Mieters führt zu den erhöhten
Feuchtigkeitswerten.
Aber auch in den Fällen, in denen der Mieter
durch seine Lebensweise den Schimmelbefall verursacht, sind Sie als
Vermieter beweisbelastet.

Das bedeutet, Sie müssten zunächst einmal nachweisen, dass die
Mietsache keinerlei Mängel aufweist, die ebenfalls Ursache für den
Schimmelbefall sein könnten.
Daher ist es für Vermieter besonders
wichtig, die Mieter darüber aufzuklären, wie sie die Mietsache vor zu
hohen Feuchtigkeitswerten bewahren können.
Wollen Sie darüber
hinaus den Mieter auf ein besonderes Wohnverhalten verpflichten, etwa
dazu, dass der Mieter keine Einrichtungsgegenstände direkt vor
Außenwänden platziert, haben Sie dies bereits im Mietvertrag zu
unternehmen.
» Hier finden Sie Aushänge für Vermieter und Musterklauseln zum Thema Schimmel. Bitte klicken!
✔️ Schimmelpilzgattungen
✔️ Belastungseinschätzung
✔️ Schimmelpilzgattungen
✔️ Für verdächtige Stellen
✔️ 1 Laboranalyse
✔️ Original airself