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Mietrecht bei Schimmel

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Schimmel in der Mietwohnung

Wenn Schimmel in der Mietwohnung auftritt, kommt es in der Folge oft zu Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter. Häufig ist der Grund dieses Streits die Frage, wer für den Schimmelbefall verantwortlich ist. Für Mieter und Vermieter bestehen bei einem Schimmelverdacht und -befall aber klar benannte Rechte und Pflichten.

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Mietminderung durch Schimmel

Wenn Sie bei sich in der Mietwohnung einen Schimmelbefall entdeckt haben, müssen Sie dieses unverzüglich dem Vermieter anzeigen. Dieser ist für die Beseitigung des Wohnmangels zuständig. Kommt Ihr Vermieter dieser Pflicht nicht nach, können Sie unter bestimmten Vorraussetzungen eine Mietminderung durchsetzen. Aber Vorsicht, informieren Sie sich stets im Vorfeld, ob Ihr Anliegen berechtigt ist!

Welche Bedingungen eine Mietminderung durch Schimmel rechtfertigen, erfahren Sie hier!

Gutachter für Schimmel

Wenn in einer Mietwohnung Schimmel entdeckt wird, folgt meist die Frage nach der Verantwortung für den Schimmelschaden. Grundsätzlich können Schimmelprobleme durch Baumängel außerhalb der Mieterverantwortung entstehen, aber auch ein falsches Verhalten des Bewohners kann zur Schimmelbildung führen. Ein Gutachter für Schimmel muss häufig in diesem Spannungsfeld zur Wahrheitsfindung beauftragt werden, und ebenso, wenn es um die Einschätzung der Schwere des Schadens geht.

Weitere Informationen zum Thema Gutachter für Schimmel finden Sie hier, bitte klicken!

Vermieter gegen Schimmel

Für die Beseitigung eines Schimmelbefalls ist in erster Linie der Vermieter verantwortlich. In diesem Beitrag benennen wir Ihre Pflichten und Rechte als Vermieter und stellen Ihnen Aushänge zum kostenlosen Download bereit, mit denen Sie Ihre Mieter über die Schimmelvorbeugung informieren können, etwa über das richtige Lüftverhalten oder die richtige Position der Möbel in den Räumen.

Für weitere Informationen für Vermieter im Kampf gegen Schimmel bitte klicken!

Mieter gegen Schimmel

Als Mieter sind Sie verpflichtet, Ihrem Vermieter einen Schimmelschaden unverzüglich zu melden, damit dieser sich um die Beseitigung des Mangels kümmern kann. Unter bestimmten Bedingungen sind Sie außerdem berechtigt, einen Teil der Miete einzubehalten, bis der Mangel behoben wurde. Außerdem finden Sie in diesem Beitrag eine Musterbriefvorlage zum kostenlosen Download, mit der Sie Ihren Vermieter in Kenntnis über das Schimmelpilzproblem setzen können.

Für weitere Informationen für Mieter im Kampf gegen den Schimmel bitte klicken!

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