Mieter gegen Schimmel
Musterbriefe an den Vermieter
Als Mieter sind Sie verpflichtet, Ihrem Vermieter einen Schimmelbefall in der Wohnung anzuzeigen. Dazu genügt in der Regel die Schriftform. Wenn Sie sich absichern möchten, dass Ihr Vermieter diesen Brief auch tatsächlich erhält, empfehlen wir die Versendung per Einschreiben.
Kommt Ihr Vermieter seinen Beseitigungspflichten nicht nach, eröffnet sich für Sie die Möglichkeit, einen Teil der Miete bis zur Beseitigung des Mangels einzubehalten und dem Vermieter die Beauftragung einer Schimmelbeseitigungsfirma auf seine Kosten anzukündigen.
Hier finden Sie Briefvorlagen an den Vermieter bei Schimmelbefall. Bitte klicken!
7 Tipps für eine schimmelfreie Wohnung
Damit es aber gar nicht erst soweit kommt, haben wir für Sie 7 Tipps zusammengestellt, mit denen Sie Ihre Wohnung leicht schimmelfrei halten können.
1. Richtig heizen und Lüften
Durch ein richtiges Heiz- und Lüftverhalten können Sie der Raumluft effektiv Feuchtigkeit entziehen, die Hauptursache für Schimmel in der Wohnung.
Heizen:
Stellen Sie die Heizung auch bei Abwesenheit niemals ganz ab!
Halten Sie die Türen zwischen unterschiedlich beheizten Räume stets geschlossen!
Lassen Sie auch im Winter keine Räume der Wohnung auskühlen (+14°C)
Lüften:
Zum Lüften öffnen Sie die Fenster vollständig und stellen einen Durchzug her.
Führen Sie morgens und abends einen kompletten Luftwechsel in der Wohnung durch. Dafür sollten bereits 15 Minuten ausreichen.
Halten Sie sich auch tagsüber im Wohnbereich auf, lüften Sie die bewohnten Räume zusätzlich noch vormittags und nachmittags.
Ist Ihre Wohnung mit thermoisolierten Fenstern ausgestattet, lüften Sie häufiger.
2. Wasserdampf nach außen ableiten
Leiten Sie den beim Kochen entstehenden Wasserdampf sofort nach außen ab.
Auch nach dem Duschen sollten Sie das Badezimmer gründlich entlüften.
Wichtig: Halten Sie die Tür zu anderen Bereich der Wohnung beim Kochen und Duschen geschlossen, damit keine Feuchtigkeit in andere Räume gelangt.
Verfügt die Wohnung über ein fensterloses Bad, leiten Sie die Feuchtigkeit auf dem kürzesten Weg durch den Wohnbereich nach außen ab
3. Möbel mit Abstand zur Außenwand positionieren
Achten Sie bei der Einrichtung eines Zimmers darauf, stets einen Abstand von mindestens 5 cm zwischen einem Möbelstück und einer Außenwand einzuhalten. Ansonsten kann die Luftzirkulation hinter dem Möbelstück gestört werden und es kommt vermehrt zur Bildung von Feuchtigkeit. Ebenso sollten Sie es vermeiden, schwere Bilder an Außenwänden aufzuhängen.
4. Wäsche nicht in der Wohnung trocknen
Trocknen Sie Ihre Wäsche grundsätzlich nicht in der Wohnung. Denn durch die nasse Wäsche wird unnötig viel Feuchtigkeit in die Raumluft eingebracht. Nutzen Sie lieber geeignete Feuchträume im Keller oder den Balkon.
5. Luftfeuchtigkeit kontrollieren
Um erhöhte Feuchtigkeitswerte in der Luft oder auf Materialoberflächen feststellen zu können, bietet sich der Einsatz von Messgeräten an. Wenn Sie trotz Beachtung unserer Ratschläge für eine schimmelfreie Wohnung regelmäßig erhöhte Feuchtigkeitswerte im Innenraum feststellen, könnte dies auf einen baulichen Mängel des Gebäudes hinweisen.
6. Schimmel frühzeitig entfernen
Wenn Sie in den Fugen im Bad oder auf einer kleineren Fläche der Tapete Schimmel entdecken, so können Sie diesen selbst entfernen. Hierzu genügen oft Hausmittel wie Alkohol oder Fruchtsäuren und geeignetes Handwerkszeug. Vergessen Sie niemals einen Atemschutz, wenn Sie Schimmel entfernen. Und arbeiten Sie niemals trocken!
7. Finden Sie die Quelle der Feuchtigkeit
Wenn sich bei Ihnen wiederholt ein Schimmelbefall einstellt, sollten Sie unbedingt den Grund hierfür ermitteln. Denn Ihre Bemühungen gegen den Schimmel werden erfolglos bleiben, wenn etwa bauliche Mängel, die für den wiederkehrenden Schimmelbefall verantwortlich sein können, nicht behoben werden.
Hinweis: Wenn Sie Schimmel in der Mietwohnung bemerken, sind Sie als Mieter verpflichtet, dies dem Vermieter anzuzeigen. In der Regel ist der Vermieter verpflichtet, den Mangel auf seine Kosten zu beseitigen, sofern der Mieter ihn nicht durch ein falsches Wohnverhalten (heizen, lüften,...) zu vertreten hat.