Schimmel in der Mietwohnung - was tun?
Schimmel in der Mietwohnung ist häufig ein Grund für Rechtsstreitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter. Und tatsächlich ist ein Schimmelbefall nicht selten ein erheblicher Mietmangel. Schwarzer Schimmel zeigt sich zum Beispiel durch schwarze Flecken an der Wand. Häufige Inhalte der Streitigkeiten betreffen das Thema Mietminderung durch Schimmel, die Kostenübernahme des Gutachters, die Verantwortung für den Schimmel in der Mietwohnung sowie Fragen zur Kündigung des Mietverhältnisses.
Dabei sind viele Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter bezüglich bereits durch Gesetz und dauernde Rechtsprechung geregelt. Laut Mietrecht gilt: Derjenige, der den Schimmelbefall verursacht hat, muss auch dafür haften. Es ist jedoch schwierig den Verursacher immer eindeutig zu bestimmen, z.B. aufgrund von Mieterwechsel oder Ähnlichem. Ursachen für Schimmel können auch Wasserschäden sein. Hier einen konkreten Verursacher ausfindig zu machen, ist schier unmöglich.
Wir informieren Sie hier über die Problematik von Schimmel in der Mietwohnung und wollen Sie mit praktischen und rechtlichen Hinweisen und Tipps unterstützen.
Wussten Sie schon, dass...
Schimmel in der Mietwohnung eine der häufigsten Gründe für eine Mietminderung ist? Ein Mieter kann jedoch nicht eigenmächtig eine Minderung der Miete beschließen. Der Mieter ist verpflichtet seinen Vermieter über den Befall von Schimmel zu informieren. Der Vermieter ist zuständig für die Beseitigung des Schimmels. Kümmert sich der Vermieter nicht um die Entfernung des Schimmels, so sollte der Mieter dem Vermieter eine Frist setzen.
Klicken Sie hier und lesen Sie unseren informativen Artikel zum Thema Mietminderung durch Schimmel!
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Rechte und Pflichten des Mieters
Wenn der Mieter Schimmel in der Mietwohnung finden konnte, ist dieser verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich auf den Befall hinzuweisen. Wird dies unterlassen, so kann der Mieter im Nachhinein keine durch den Schimmelbefall verursachten Folgeschäden (etwa an Möbeln etc.) geltend machen. Der Mieter ist weiterhin dafür verantwortlich, durch sein Wohnverhalten keine Schimmelbildung zu verursachen.
Dieser Pflicht eines adäquaten Wohnverhaltens kommt der Mieter in der Regel nach, wenn er...
➥ ordnungsgemäß heizt und lüftet
(vor allem im Badezimmer und der Küche kommt es zur verstärkten Bildung von Wasserdampf),
➥ den Duschbereich nach Nutzung möglichst trocknet (z.B. mit Abzieher und einem Handtuch),
➥ keine vermeidbaren Feuchtigkeitsquellen in die Wohnung einbringt (z.B. feuchte zum Trocknen aufgehängte Wäsche),
➥ und verschimmelte Lebensmittel im Müll entsorgt (am besten draußen in der Mülltonne).
Sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde, ist er hingegen nicht verpflichtet, die Möbel in angemessenem Abstand zu einer Außenwand zu positionieren. Generell hat der Mieter das Recht, seine Möbel aufzustellen, wo er will. Dennoch ist ein gewisser Abstand vom Möbelstück zur Außenwand empfohlen!
Entsprechendes Wohnverhalten gegen Schimmel in der Mietwohnung
Der Mieter muss sein Wohnverhalten weiterhin am Bauzustand des Gebäudes ausrichten. Dabei dürfen ihm aber keine unzumutbaren Anstrengungen auferlegt werden. So unterliegt er beispielsweise keiner Verpflichtung, einen Neubau "trocken zu heizen", wenn entsprechendes Wohnverhalten nicht im Mietvertrag fixiert ist.
Ebenso kann ein Mieter nicht zu mehrmals täglichem Lüften verpflichtet werden. Dagegen ist er für den Duschbereich besonders verpflichtet, stets für eine ausreichende Trocknung der Kacheln zu sorgen. Was genau zumutbar oder unzumutbar für den Mieter ist, ist nicht genau definiert.
Ebenfalls ist der Mieter im Falle einer festgestellten, starken Belastung durch Schimmel in der Mietwohnung zum befristeten Auszug aufgefordert, da ansonsten aus entstandenen gesundheitlichen Problemen Schadensersatzansprüche an den Vermieter gemindert werden könnten.
5 wertvolle Tipps für den Mieter, um eine Schimmelbildung zu vermeiden
➥ Richtig Heizen:
Eine optimale Raumtemperatur liegt zwischen 21 und 23 °C. Heizen Sie Ihre Wohnräume gleichmäßig. Beim Lüften sollten Sie die Heizung ausschalten, damit für Sie nicht unnötige Heizkosten entstehen.
➥ Richtig Lüften:
Lüften Sie täglich 3-4 Mal für 5-10 Minuten Ihre Wohnung bei weit geöffnetem Fenster. Die Luftfeuchtigkeit sollte nicht höher als 60% sein, da Feuchtigkeit das Wachstum von Schimmel fördert. Stoßlüften ist besser als ein auf Dauer gekipptes Fenster. Bereiche um das Fenster können so leicht auskühlen und das Wachstum von Schimmel begünstigen.
➥ Feuchte Wäsche nicht drinnen trocknen:
Feuchte Wäsche sollten Sie zum Trocknen draußen aufhängen, z.B. auf dem Balkon oder ggf. im Garten.
➥ Oberflächen im Badezimmer trocknen:
Trocknen Sie nach dem Duschen oder Baden Fliesen und Fugen an der Wand oder auf dem Boden mit einem Handtuch. Benutzen Sie einen Abzieher, um das Wasser ganz leicht von der Wand zu ziehen. Im Badezimmer sollte man sehr regelmäßig lüften. Ist kein Fenster vorhanden, lassen Sie die elektrische Lüftung lange genug eingeschaltet.
➥ Möbel nicht zu nah an Außenwänden platzieren:
Achten Sie beim Platzieren der Möbel auf einen Abstand von 5cm. Stehen Möbel zu nah an Außenwänden, kann dort die Raumluft nicht richtig zirkulieren. Es kommt vermehrt zu Feuchtigkeitsbildung. Schimmel hinter Möbeln ist so ein häufiges Problem.
Rechte und Pflichten des Vermieters bei Schimmel in der Mietwohnung
Grundsätzlich ist der Vermieter für die Beseitigung von Schimmel in der Mietwohnung zuständig. Wird der Vermieter vom Mieter auf Schimmel hingewiesen, sollte er diesem in jedem Fall antworten und sich um eine Klärung bemühen. Ebenso ist der Vermieter bei Streitigkeiten wegen Schimmel in der Mietwohnung dazu verpflichtet, dem Mieter nachzuweisen, dass die Schimmelbildung auf dessen Wohnverhalten zurückzuführen ist.
Es kann sinnvoll sein, einen Experten oder Sachverständigen mit der Begutachtung des Befalls zu beauftragen, damit dieser den Schimmelschaden untersuchen kann. Der Sachverständige kann den Befall sehr viel besser einschätzen als der Vermieter selbst.
Daher sollte er den Beweis antreten können, dass kein von ihm zu vertretender Baumangel Grund für die Bildung des Schimmels ist. Ist er dazu in der Lage, so hat der Mieter nachzuweisen, dass sein Wohnverhalten nicht Ursache des Schimmels ist.
Sollten sowohl Baumängel als auch falsches Wohnverhalten als Ursache für den Schimmel in der Mietwohnung denkbar sein, so muss der Vermieter beweisen, dass der bauliche Zustand der Mietsache gänzlich als Ursache für den Schimmelbefall ausscheidet.
Möchte der Vermieter ein außerhalb der gewöhnlichen Wohnraumnutzung liegendes Wohnverhalten des Mieters einfordern, so ist dieses im Mietvertrag zu vereinbaren.
Kündigungsrecht bei Schimmel in der Mietwohnung
Tritt Schimmel in der Mietwohnung auf, besteht grundsätzlich die Möglichkeit der fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses. Dies wird so begründet, dass Schimmel in der Mietwohnung geeignet ist, eine gesundheitsgefährdende Situationen für den Bewohner zu erzeugen. Hierfür müssen aber einige Bedingungen erfüllt sein.
Unzweifelhaft ist die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses dann möglich, wenn der Schimmelpilzbefall großflächig ist, und durch als gesundheitsgefährlich bekannte Gattungen hervorgerufen wird.
Umgekehrt rechtfertigt der bloße Verdacht auf eine Gesundheitsgefährdung (Anscheinsgefahr) durch einen Schimmelbefall keine fristlose Kündigung. Des Weiteren kann der Mieter eine fristlose Kündigung nach BGB §569 nur dann aussprechen, wenn der von ihm angezeigte Mangel trotz leichter Möglichkeit der Beseitigung durch den Vermieter auch nach einer Fristsetzung durch den Mieter nicht erfolgt ist. In der Folge hat der Mieter zunächst eine Sanierung des Mangels auf Kosten des Vermieters einzuleiten.
Für den Vermieter sind im Gesetz keine derartigen Kündigungsrechte vorgesehen.
Warum muss Schimmel in der Mietwohnung entfernt werden?
Egal ob, Sie in einer Wohnung zur Miete, in der Eigentumswohnung oder in einem Haus wohnen, Schimmel ist in allen Immobilien gesundheitsgefährdend. Schimmelsporen befinden sich in freier Natur nahezu überall in der Luft. Natürlich finden die Schimmelsporen auch so ihren Weg in unsere Wohnräume.
Wenn diese in unserem Zuhause optimale Bedingungen finden, können sie wachsen und sich ausbreiten. Wenn Menschen auf Dauer einem Schimmelbefall ausgesetzt sind, kann ihn das krank machen. Über die Atemwegen werden die Sporen, die sich in der Raumluft befinden, oft eingeatmet. Typische Symptome durch eine Schimmelpilzbelastung sind Husten, Müdigkeit und Magen-Darm-Beschwerden.
Zum Weiterlesen:
Mieterverein Augsburg und Umgebung e.V. "Schimmel und Feuchtigkeitsmängel in der Wohnung"
Mieterschutzverein e.V. Berlin "Feuchtigkeit/Schimmel"